Prüfervereinbarung

Bedingungen für die Tätigkeit als selbstständiger Prüfer für Hygipedia

Diese Vereinbarung regelt das Verhältnis zwischen Hygipedia und dir als Prüfer. Sie ist nicht zu verwechseln mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen – die gelten für die Betriebe, die eine Zertifizierung buchen.

§ 1 Vertragspartner und Gegenstand

(1) Auftraggeber ist Zahid Dincer, Albert-Schweitzer-Str. 57, 38226 Salzgitter, handelnd unter der Bezeichnung Hygipedia (nachfolgend „Hygipedia").

(2) Gegenstand ist die Durchführung von Hygiene-Prüfungen in Betrieben nach dem von Hygipedia bereitgestellten Prüfkatalog sowie – soweit im Einzelfall vereinbart – die Gewinnung und laufende Betreuung von Betrieben.

(3) Ein Anspruch auf die Zuteilung einer bestimmten Anzahl von Prüfungen oder auf ein bestimmtes Auftragsvolumen besteht nicht. Umgekehrt bist du nicht verpflichtet, einen angebotenen Auftrag anzunehmen.

§ 2 Selbstständige Tätigkeit

(1) Du wirst als selbstständiger Unternehmer tätig. Es wird ausdrücklich kein Arbeitsverhältnis begründet.

(2) Du bestimmst Arbeitszeit, Arbeitsort und Einteilung deiner Tätigkeit selbst. Weisungen erteilt Hygipedia nur zum fachlichen Inhalt der Prüfung, nicht zur Art und Weise deiner Arbeitsorganisation. Termine mit den Betrieben stimmst du eigenverantwortlich ab.

(3) Es steht dir frei, gleichzeitig für andere Auftraggeber tätig zu sein, auch im selben Geschäftsfeld – vorbehaltlich § 5.

(4) Du führst Steuern und Abgaben selbst ab und sorgst selbst für deine Kranken-, Renten- und Unfallversicherung. Du bist verpflichtet, deine Tätigkeit gewerbe- bzw. steuerrechtlich anzumelden, soweit erforderlich.

(5) Du trägst dafür Sorge, für die Tätigkeit ausreichend versichert zu sein (insbesondere Betriebshaftpflicht).

§ 3 Zulassung, Qualifikation und Konto

(1) Die Tätigkeit setzt die Freigabe durch Hygipedia voraus. Bis dahin besteht kein Zugang zum Prüfer-Bereich und kein Anspruch auf Vergütung.

(2) Du sicherst zu, über die für Hygieneprüfungen erforderliche Sachkunde zu verfügen, und weist sie auf Verlangen nach. Änderungen an den Voraussetzungen (z. B. Wegfall einer Qualifikation) teilst du unverzüglich mit.

(3) Deine Zugangsdaten sind persönlich und dürfen nicht weitergegeben werden. Prüfungen dürfen nicht durch Dritte unter deinem Konto durchgeführt werden.

(4) Hygipedia kann die Freigabe widerrufen, insbesondere bei Verstößen gegen diese Vereinbarung, bei fehlender Sachkunde oder bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit von Prüfergebnissen. Bereits erbrachte Leistungen werden abgerechnet.

§ 4 Durchführung der Prüfungen

(1) Prüfungen erfolgen ausschließlich nach dem jeweils gültigen Prüfkatalog von Hygipedia. Eigene Bewertungsmaßstäbe sind unzulässig.

(2) Die Bewertung erfolgt vor Ort und nach eigener Wahrnehmung. Eine Prüfung ohne Besichtigung des Betriebs ist ausgeschlossen.

(3) Du dokumentierst die Prüfung vollständig und wahrheitsgemäß, einschließlich der im Katalog vorgesehenen Fotos und – sofern vorgesehen – des vom Betrieb gegengezeichneten Prüfprotokolls.

(4) Das Prüfergebnis wird erst nach Freigabe durch Hygipedia wirksam. Hygipedia kann ein Audit zur Nachbesserung zurückgeben; die Freigabe ist keine Bestätigung der inhaltlichen Richtigkeit deiner Feststellungen.

(5) Zusagen gegenüber Betrieben über ein zu erwartendes Ergebnis, ein Siegel oder eine Punktzahl sind untersagt.

§ 5 Neutralität und Interessenkonflikte

Der Kern dieser Vereinbarung. Das Siegel ist nur so viel wert wie die Unabhängigkeit der Prüfung. Alles Übrige in diesem Vertrag ist Formalie, dieser Paragraph nicht.

(1) Du prüfst neutral, unabhängig und allein nach dem festgestellten Sachverhalt. Ein Ergebnis darf weder zugesagt, noch verhandelt, noch von einer Gegenleistung abhängig gemacht werden.

(2) Du nimmst von geprüften Betrieben keine Zuwendungen an, die über eine übliche Höflichkeit hinausgehen – kein Geld, keine Rabatte, keine kostenlosen Leistungen.

(3) Du prüfst keinen Betrieb, an dem du selbst, ein Angehöriger oder ein Unternehmen, an dem du beteiligt bist, wirtschaftlich beteiligt ist. Ebenso wenig prüfst du einen Betrieb, den du zuvor in Hygienefragen beraten hast.

(4) Selbst gewonnene Betriebe. Für Betriebe, die du selbst gewonnen hast, erhältst du eine Akquise-Provision, und diese entsteht erst mit der Zertifizierung. Du bist verpflichtet, Hygipedia jeden Umstand mitzuteilen, der deine Unbefangenheit beeinträchtigen kann. Hygipedia kann in diesen Fällen einen anderen Prüfer einsetzen; auf die einmal entstandene Akquise-Provision hat das keinen Einfluss.

(5) Stellst du bei einer Prüfung fest, dass ein Interessenkonflikt vorliegt, brichst du ab und meldest es Hygipedia. Die Anfahrt wird auch dann vergütet.

§ 6 Vergütung

(1) Die geltenden Sätze siehst du jederzeit in deinem Prüfer-Bereich unter „Meine Provision". Sie können je Paket unterschiedlich sein. Es gelten die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung hinterlegten Sätze.

(2) Vergütet werden – je nach Vereinbarung im Einzelfall:

  • Audit-Pauschale je durchgeführter und freigegebener Prüfung;
  • Akquise-Provision als Anteil am Jahrespaket eines von dir gewonnenen Betriebs, einmalig;
  • Bestandspflege als monatlicher Betrag je betreutem, zertifiziertem Betrieb – nur, solange die Betreuung tatsächlich besteht (§ 11 Abs. 6);
  • Sonderprüfungs-Pauschale je durchgeführter Zusatz- oder Sonderprüfung.

(3) Eine nicht bestandene Prüfung wird ebenfalls vergütet. Du bist gefahren und hast gearbeitet; das Ergebnis ändert daran nichts. Die Höhe kann von der Pauschale für eine bestandene Prüfung abweichen und ist im Prüfer-Bereich ausgewiesen.

(4) Ob die genannten Beträge Brutto- oder Nettobeträge sind, ist im Prüfer-Bereich bei den Konditionen ausdrücklich angegeben. Maßgeblich ist die dort ausgewiesene Angabe.

(5) Auslagen (Fahrt, Verpflegung, Material) sind mit der Vergütung abgegolten, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.

§ 7 Abrechnung im Gutschriftsverfahren

(1) Die Abrechnung erfolgt im Gutschriftsverfahren im Sinne des § 14 Abs. 2 UStG: Hygipedia erstellt die Abrechnung, du stellst keine eigene Rechnung. Mit der Annahme dieser Vereinbarung stimmst du dem Gutschriftsverfahren zu.

(2) Die Gutschrift wird monatlich für den abgelaufenen Leistungsmonat erstellt und in deinem Prüfer-Bereich bereitgestellt.

(3) Du kannst einer Gutschrift widersprechen. Der Widerspruch ist in Textform an rechnung@hygipedia.com zu richten und soll den beanstandeten Punkt benennen. Mit dem Widerspruch verliert die Gutschrift ihre Wirkung als Rechnung; die Abrechnung wird dann gemeinsam korrigiert.

(4) Du hältst deine Abrechnungsdaten aktuell – Rechnungsanschrift, Bankverbindung und entweder Steuernummer bzw. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder die Angabe, dass du Kleinunternehmer nach § 19 UStG bist. Ohne diese Angaben kann keine ordnungsgemäße Gutschrift erstellt und keine Auszahlung vorgenommen werden.

(5) Änderungen deines umsatzsteuerlichen Status teilst du unverzüglich mit. Für Schäden aus unrichtigen oder verspäteten Angaben haftest du.

§ 8 Fälligkeit und Auszahlung

(1) Eine Vergütung entsteht mit der Erbringung der jeweiligen Leistung und wird in deinem Prüfer-Bereich als offener Posten ausgewiesen.

(2) Die Auszahlung erfolgt, sobald der zugrunde liegende Betrag beim Betrieb eingegangen ist, spätestens jedoch 60 Tage nach Erbringung deiner Leistung. Diese Frist gilt unabhängig davon, ob der Betrieb gezahlt hat.

(3) Die Auszahlung erfolgt per Überweisung auf die von dir hinterlegte Bankverbindung.

(4) Bei berechtigten Zweifeln an einer Prüfung – etwa bei einer laufenden Beschwerde eines Betriebs – kann Hygipedia die betroffene Position bis zur Klärung zurückstellen. Die Zweifel werden dir mitgeteilt; die Klärung erfolgt zügig.

§ 9 Verschwiegenheit und Datenschutz

(1) Über alles, was dir im Rahmen deiner Tätigkeit über Betriebe, Prüfergebnisse und Interna von Hygipedia bekannt wird, bewahrst du Stillschweigen – auch nach Beendigung dieser Vereinbarung.

(2) Prüfergebnisse, Fotos und Betriebsdaten verwendest du ausschließlich für die Prüfung und nur innerhalb der Plattform. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Veröffentlichung – auch in sozialen Netzwerken – ist ohne vorherige Zustimmung untersagt.

(3) Personenbezogene Daten verarbeitest du nur, soweit es für die Prüfung erforderlich ist, und nach den Vorgaben von Hygipedia. Nach Abschluss einer Prüfung löschst du lokale Kopien.

(4) Es gilt ergänzend unsere Datenschutzerklärung.

§ 10 Nutzung der Plattform und Marke

(1) Für die Dauer der Tätigkeit darfst du dich als Prüfer für Hygipedia bezeichnen. Die Nutzung von Name und Logo darüber hinaus – etwa in eigener Werbung – bedarf der vorherigen Zustimmung in Textform.

(2) Ein öffentliches Prüferprofil wird nur mit deiner Einwilligung angelegt. Du kannst es jederzeit zurückziehen.

(3) Nach Beendigung der Tätigkeit stellst du jede Bezugnahme auf Hygipedia unverzüglich ein.

§ 11 Laufzeit und Beendigung

(1) Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen in Textform gekündigt werden.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund, der Hygipedia zur Kündigung ohne vorherige Abmahnung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn du

  • eine Prüfung ohne Besichtigung vor Ort bewertest (§ 4 Abs. 2) oder Fotos, Protokolle oder Unterschriften fälschst, veränderst oder aus anderen Prüfungen übernimmst;
  • ein Ergebnis abgibst, das dem von dir festgestellten Sachverhalt nicht entspricht, oder einem Betrieb ein Ergebnis zusagst oder in Aussicht stellst;
  • eine Prüfung durch einen Dritten unter deinem Konto durchführen lässt oder deine Zugangsdaten weitergibst (§ 3 Abs. 3);
  • von einem geprüften Betrieb Zuwendungen annimmst oder forderst oder einen Interessenkonflikt nach § 5 verschweigst;
  • gegen die Verschwiegenheit nach § 9 verstößt, insbesondere Betriebsdaten, Fotos oder Ergebnisse an Dritte weitergibst oder veröffentlichst;
  • im Zusammenhang mit der Tätigkeit eine Straftat begehst – etwa Betrug, Bestechlichkeit oder Urkundenfälschung – oder rechtskräftig wegen einer Tat verurteilt wirst, die deine Eignung als Prüfer ausschließt;
  • Betriebe zu einem Wettbewerber abwirbst oder ihnen unter Nutzung deiner Kenntnis aus dieser Tätigkeit eine konkurrierende Zertifizierung anbietest;
  • dich gegenüber Betrieben als Angestellter von Hygipedia ausgibst oder Name und Logo entgegen § 10 verwendest;
  • Mitarbeitende oder Ansprechpartner von Betrieben beleidigst, bedrohst oder belästigst;
  • bei der Bewerbung falsche Angaben zu deiner Qualifikation gemacht hast.

(3) Bei Pflichtverletzungen, die sich abstellen lassen, ist die außerordentliche Kündigung erst nach einer erfolglosen Abmahnung in Textform zulässig. Das betrifft insbesondere wiederholt versäumte oder nicht abgesagte Termine, angenommene und nicht durchgeführte Prüfungen, dauerhafte Nichterreichbarkeit, wiederholte fachliche Mängel in der Dokumentation sowie das Fehlen der für die Abrechnung erforderlichen Angaben nach § 7 Abs. 4. Der Wegfall einer für die Tätigkeit erforderlichen Qualifikation berechtigt ohne Abmahnung zur Kündigung, sobald sie nicht innerhalb einer angemessenen Frist wiederhergestellt ist.

(4) Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist innerhalb einer angemessenen Frist ab Kenntnis des Grundes zu erklären.

(5) Bereits begonnene Prüfungen werden ordnungsgemäß abgeschlossen und abgerechnet.

(6) Die Bestandspflege endet mit der Zusammenarbeit. Sie wird nur für Betriebe gezahlt, die dir im jeweiligen Abrechnungsmonat als betreuender Prüfer zugewiesen und in diesem Monat zertifiziert sind. Endet diese Vereinbarung – gleich aus welchem Grund –, entfällt die Zuweisung, und ab dem folgenden Abrechnungsmonat entsteht kein Anspruch auf Bestandspflege mehr. Ein Anspruch auf Fortzahlung nach dem Ende der Zusammenarbeit besteht nicht. Dasselbe gilt, wenn die Betreuung eines einzelnen Betriebs endet – etwa weil er einem anderen Prüfer zugewiesen wird, seine Zertifizierung nicht verlängert oder den Vertrag beendet.

(7) Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund nach Absatz 2 – insbesondere bei einem Verstoß gegen § 4 Abs. 2 oder § 5 – entfällt die Bestandspflege mit sofortiger Wirkung ab dem Monat, in dem die Kündigung ausgesprochen wird. Vergütungen für Leistungen, die du davor tatsächlich erbracht hast, werden nach § 7 und § 8 abgerechnet. Hygipedia kann Beträge zurückbehalten oder zurückfordern, soweit sie auf einer Prüfung beruhen, die unter Verstoß gegen § 4 Abs. 2 oder § 5 zustande gekommen ist.

(8) Nach Beendigung endet der Zugang zum Prüfer-Bereich. Deine Abrechnungen bleiben für die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert.

§ 12 Haftung

(1) Du haftest für Vorsatz und Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere für die Richtigkeit deiner Feststellungen.

(2) Hygipedia haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Hygipedia nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Für Ausfälle der Plattform haftet Hygipedia nur nach Absatz 2.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.

(2) Änderungen dieser Vereinbarung teilt Hygipedia mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten in Textform mit. Widersprichst du nicht bis zum Inkrafttreten, gelten sie als angenommen; im Falle des Widerspruchs kann jede Seite nach § 11 kündigen. Auf diese Wirkung wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(4) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

Fassung 1.1 · Stand: September 2026